Erklärung zur Geburtshilfe

Die Kreistagsfraktion hat zur Frage der Geburtshilfe intensive Gespräche mit Fachleuten und Betroffenen geführt und sich in einer eigens dafür vorbehaltenen Fraktionssitzung damit beschäftigt.
Im Ergebnis haben wir uns auf die folgende Erklärung geeinigt:

„Das Klinikum Mittelbaden (KMB) hat die Herausforderungen der Corona-Pandemie bislang gut bewältigt. Die kurzfristig vollzogene Schließung der Geburtshilfe in Rastatt war Teil eines stimmigen und wirksamen Gesamtkonzepts. Eine Rückkehr der Geburtshilfe nach Rastatt ist nach unserer Einschätzung erst dann möglich, wenn dies der Verlauf der Pandemie hergibt.

Langfristig entscheidet sich die Zukunft der Rastatter Geburtshilfe zusammen mit der Entscheidung über die künftige Anzahl der Krankenhäuser des KMB und deren Standort(e). In diesem Zusammenhang wird für uns von Bedeutung sein, dass die Gebärenden weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen Hausgeburt, Geburtshaus, ambulanter und stationärer Geburtshilfe haben.

In der Zwischenzeit halten wir eine Rückverlegung der Geburtshilfe nach Rastatt aus medizinischer Sicht nicht für zwingend. Aus den uns bislang seit der Verlegung vorliegenden Daten ergeben sich keine medizinischen Nachteile für Gebärende aus Rastatt. Hingegen ist schon seit Jahren eine zunehmende Anzahl von Rastatter Müttern in Balg zu verzeichnen. Mit ein Grund dafür könnte das nur dort vorhandene Perinatalzentrum Level 2 samt Kinderklinik sein. Die höhere Bewertung der Rastatter Geburtshilfe in der sogenannten „Weissen Liste“ sollte aber Anlass und Ansporn sein, auch für Balg bessere Werte anzustreben. Die von uns Bündnisgrünen bereits 2015 im Kreistag beantragte, aber von allen anderen Fraktionen abgelehnte, Zertifizierung als „babyfreundliche Geburtsklinik“ nach WHO/UNICEF sei als ein Beispiel genannt. Ein besserer Betreuungsschlüssel während der Geburt und am Wochenbett ist anzustreben und darf nicht einem Standort vorbehalten bleiben. Uns ist aber bewusst, dass dem bislang der akute Fachkräftemangel entgegensteht.
Wir warnen ausdrücklich davor, zum jetzigen Zeitpunkt den Menschen in der Region entweder den Verbleib in Balg oder die Rückkehr nach Rastatt zu versprechen! Sinnvoll erscheint eine Rückkehr momentan allerdings schon deshalb, weil dann während der anstehenden Sanierungsmaßnahmen in Balg ein Ausweichquartier zur Verfügung stünde. Diese Sanierung bietet gleichzeitig Gelegenheit zu weiteren qualitativen Verbesserungen. Dazu bedarf es eines ergebnisoffenen Prozesses, in den berufsübergreifend alle Mitarbeiter*innen einbezogen werden.“

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