Regionalversammlung Mittlerer Oberrhein

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Der neue Regionalplan nimmt Gestalt an!

Unsere Anträge dazu finden Sie hier.

Grüner Tropfen höhlt den Stein – der lange Weg zur Nutzung von PFC-Flächen zur Solarstrom-Erzeugung

„Photovoltaik macht Sinn!“, habe ich bereits 2017 in Bezug auf die PFC-belasteten Flächen hier geschrieben (s. weiter unten). Mittlerweile merken das auch diejenigen, die noch vor 5 Jahren sogar eine einzige Pilotfläche abgelehnt haben.

Hier ein kurzer Abriss:

20. Juni 2017: Der Ausschuss für Umwelt, Bau und Planung des Rastatter Kreistags besucht ein Versuchsfeld des LTZ Augustenberg in Hügelsheim. Im Verlauf der Diskussion sprechen sich die anwesenden Vertreter des Bauernverbands vehement gegen Photovoltaikanlagen auf belasteten Flächen aus.

28. Juni 2017: Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein: Die Verwaltung möchte „im Rahmen eines Pilots“ eine (!) PFC-Fläche als Vorranggebiet für regional bedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Teilregionalplan Photovoltaik aufnehmen (Vorlage 107/IX). Jürgen Bäuerle (CDU) beantragt, die PFC-belasteten Flächen zurückzustellen, bis die Ergebnisse aus den derzeit laufenden Studien vorlägen. Er befürchte eine Erhöhung des  Flächendrucks auf die Landwirte, auch im Hinblick auf mögliche Ausgleichsflächen für Solaranlagen. Unterstützt wird er dabei von Renate Schwarz (SPD), Herrn Roth (FW) und Rainer Dehmelt (CDU). Für Bündnis90/Die Grünen erklärt Manuel Hummel, dass die PFC-Flächen in der Kulisse enthalten bleiben sollten. Flächendruck entstehe viel mehr durch den Maisanbau für Biogas.

Juli 2017:In einer fachlichen Kurzstellungnahme weist das baden-württembergische Umweltministerium auf das laufende Hinweisverfahren der EEG-Clearingstelle hin. Darin unterstützt es „die Einstufung von PFC-belasteten Flächen als Konversionsflächen im Sinne des erneuerbaren Energien Gesetzes.“ In der Folge stimmt die Clearingstelle dieser Einstufung zu. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, in den Genuss der EEG-Förderung zu kommen.

26. Juli 2017: Die Regionalversammlung Mittlerer Oberrhein berät die Teilfortschreibung Photovoltaik des Regionalplans. Sie lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf Beibehaltung einer PFC-Fläche in der Flächenkulisse mit 50 gegen 13 Stimmen ab. CDU, SPD und Freie Wähler sind sich dabei einig. Für die CDU begründet Landrat Jürgen Bäuerle seine ablehnende Haltung erneut damit, das „mit Rücksicht auf die Landwirte“ zunächst die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen abgewartet werden sollten.  In drei bis fünf Jahren solle die Fläche wieder aufgegriffen werden. Demgegenüber betont Manuel Hummel, dass es ihm darum gehe, den betroffenen Landwirten eine andere Nutzung ihrer Flächen zur möglichen. Eine landwirtschaftliche Nutzung werde dadurch nicht ausgeschlossen

.16. Januar 2018: Auf mein Schreiben vom 5. Dezember 2017 an Staatssekretär André Baumann schreibt das Umweltministerium: für Photovoltaikanlagen auf PFC-belasteten Flächen müssen keine weiteren Ausgleichsflächen ausgewiesen werden. Das RP Karlsruhe und das Rastatter Landratsamt werden dementsprechend angewiesen.

5. Februar 2018: In seiner Antwort auf meine eMail vom 21. 11. begrüßt Umweltminister Franz Untersteller die Nutzung von PFC-Flächen für Photovoltaik. In Bezug auf den Teilregionalplan des RVMO hält er „einen ambitionierteren Ansatz“ für „wünschenswert“, der „insbesondere auch PFC-belastete Flächen in die Gebietskulisse des Plan Entwurfs“ einbezieht.

5. April 2018: In einem Schreiben an die star-Energiewerke schlägt der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen im Rastatter Gemeinderat, Roland Walter, mit Hinweis auf die Einstufung als „belastete Gebiete“ vor, auf PFC-Flächen einen Bürgersolarpark zu errichten. In seiner Antwort schreibt Geschäftsführer Kaspryk, nach seiner Kenntnis befänden sich keine besonders stark belasteten, größeren Flächen auf Rastatter Gemarkung.

21. Februar 2022: Die Fraktion der Freien Wähler im Rastatter Kreistag beantragt die „Erstellung einer Potentialanalyse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ und verweist darauf, dass „die zahlreichen mit PFC-belasteten Flächen kurzfristig sinnvoll genutzt werden könnten“. Der AUBP beauftragt daraufhin am 3. Mai die Verwaltung, „eine Prüfung der mit PFC-belasteten Flächen hinsichtlich  PV-Eignung (Einstrahlung, technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit) vorzunehmen.“

Regionaltag zur Biodiversität

14. Juli 2018

Wanderung durch die Rheinauen

Flächenverbrauch Thema im Planungsausschuss

Der Planungsausschuss der Regionalversammlung beriet am 21. Februar 2018 über den Flächenverbrauch in der Region. Dazu ein Bericht aus dem Badischen Tagblatt:

PFC-Flächen: Photovoltaik macht Sinn!

Bereits kurz nach Bekanntwerden der PFC-Belastung großer landwirtschaftlicher Flächen in der Umgebung von Rastatt habe ich vorgeschlagen, dort auch das Aufstellen von Photovoltaikanlagen in Betracht zu ziehen. Damit möchte ich den betroffenen Landwirten eine zusätzliche Variante der Landnutzung ermöglichen – ohne das Risiko, PFC in den Nahrungskreislauf für Mensch und Tier einzuschleusen.

Ich meine: extensiv genutzte Flächen, auf denen Photovoltaik-Module stehen, können einen wertvollen Beitrag für den Natur-und Umweltschutz leisten – über die reine Produktion von sauberem Strom hinaus. Offen war bislang die rechtliche Frage, ob dennoch zusätzliche Flächen notwendig wären, um die Bebauung auszugleichen. Dazu hat mir das Umweltministrium nun ganz klar mitgeteilt: nein! Die Beurteilung bleibt zwar immer abhängig vom Einzelfall. Die Umwandlung z.B. eines Maisackers in einen Magerrasen mit PV-Modulen habe aber „spürbar positive Effekte“: Regeneration des Bodens, Wegfall des Nährstoff- und Pflanzenschutzmittel-Eintrags und Schutz vor Erosion. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sollten und können deshalb weitgehend innerhalb des Bebauungsplans erfolgen.

Das vollständige Schreiben finden Sie hier: Photovoltaikanlagen auf PFC-belasteten Ackerflächen

Fazit: Die Aufnahme von PFC-Flächen in den Teilregionalplan Photovoltaik des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein wurde im Sommer 2017 von einer breiten Mehrheit aus CDU, SPD und FW verhindert – allen voran der Rastatter Landrat Jürgen Bäuerle. Die GegnerInnen sollten ihren Widerstand gegen PV-Anlagen auf PFC-Flächen endlich aufgeben: sie schaden damit nur den betroffenen Bauern und verhindern eine sinnvolle Nutzung dieser hochproblematischen Flächen.

Stellungnahme zur Windkraftnovelle der grün-roten Landesregierung

TOP 7 der Verbandversammlung am 9 November 2011 in Baden-Baden

Sehr geehrte Damen und Herren,

es hat sich einiges geändert in den vergangenen Monaten. Für manche mag mit dem Atomausstieg ihr Weltbild zusammengestürzt sein; manche halten immer noch krampfhaft an den alten Wahrheiten fest, während andere, die sich schon vor Fukushima offen gezeigt hatten für eine Zukunft ohne Kohle und Atom, eher Probleme haben, mit dem Tempo dieser Veränderungen Schritt zu halten.

Wir können diese Debatte führen, als wären die Beschlüsse der Landesregierung völlig überraschend, geradezu aus dem Nichts, über uns gekommen – über uns, die wir doch gerade zaghaft begonnen hatten, uns für die Windenergie zu öffnen. Wir können so tun, als hätte es nie diese unsägliche Verhinderungsplanung gegeben, die immer noch gültig ist; als hätte es Fukushima nicht gegeben; als hätten sich die Menschen in Baden-Württemberg keine neue Regierung gewählt mit dem klaren Wählerwillen, eine Energiewende herbeizuführen.

Wir können aber auch dieses neue Landesplanungsgesetz in seinem historischen, rechtlichen und politischen Kontext diskutieren, indem wir anerkennen,

  • dass der Klimawandel ungebremst und schneller als befürchtet fortschreitet
  • dass unserer Maßnahmen dagegen bisher alles andere als ausreichend sind
  • dass ein Super-GAU in Japan auch Konsequenzen für unsere Energiepolitik haben muss
  • dass diese schnell gezogen werden müssen
  • dass dies auf Grundlage der bestehenden Planungen im Lande aber nicht möglich ist

Es geht also um einen Befreiungsschlag – und nicht darum, „die Axt anzulegen“, Herr Kollege Will, oder „die bisherige Arbeit auszulöschen“, Herr Kollege Jäger!

Denjenigen, die über Jahre mit ihrer technikfeindlichen Verweigerungshaltung den Ausbau der neuen Energien sabotiert haben, würde es gut zu Gesicht stehen, jetzt etwas kleinlauter aufzutreten, anstatt erneut Drohkulissen einer angeblich verspargelten Landschaft aufzubauen; aufzuklären, statt Ängste zu schüren.

Jahrelang wollte kein Investor etwas von unseren sogenannten „Vorranggebieten“ wissen, obwohl die Einspeisevergütung damals sogar noch höher war. Wo bitte soll dann jetzt die „Verspargelung“ stattfinden? Der Regionalverband Alb-Neckar hat erst gar keine Schwarz-Weiß-Planung gemacht, ist also flächendeckend grau – trotzdem ist kein Wildwuchs entstanden! Aus all dem sollte doch klar ersichtlich sein, dass nur die erstklassigen Standorte wirklich attraktiv sind und überplant werden müssen.

Natürlich ist die Zeit bis August 2012 kurz – aber wir wollen ja gerade denen, die guten Willens sind, ihre Planungen vorangetrieben haben und jetzt in den Startlöchern stehen, den Weg freimachen. Spätestens jetzt sollte sich jede Kommune darüber im klaren sein, ob bei ihr Planungsbedarf besteht. Die Daten dafür sind im Grundsatz nicht neu, und um im konkreten Einzelfall eine Veränderungssperre festzulegen, bedarf es keiner fix und fertigen Flächennutzungsplanung. Wenn Regionalverband und Kommunen ihren Job machen, sollten Verfahren nach § 35 BauGB weitestgehend überflüssig sein.

Kein Verständnis habe ich für Bürgermeister, die lautstark ihre finanzielle Situation bejammern, über die Last der Kreisumlage klagen, den ÖPNV zusammenstreichen, aber gleichzeitig keine Anstalten machen, ihre eigene Einnahmensituation durch Gewerbesteuer (ca. 60 T€/MW über 20 Jahre) und Pachten (20 – 25 T€/Windrad/Jahr) aufzubessern.

Der Landkreis Rastatt hat bereits vor Jahren eine Studie erstellt über das enorme Wertschöpfungspotential, das in der regionalen Energieversorgung steckt. Von den damals gewonnenen Erkenntnissen scheint heute nicht mehr viel übrig zu sein.

Ebenfalls keine Rede ist von den Arbeitsplätzen, die insbesondere durch Herstellung bei den Zulieferern (allein 150 in BaWü!), Bau, Betrieb und Service bei uns entstehen.

Ich bitte Sie deshalb, unserem Änderungsantrag zuzustimmen!